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09.09.2010
Hier finden Sie
detaillierte Informationen der Bogestra für Kunden, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Sie finden hier Auflistungen von Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnhaltestellen, die für gehbehinderte Menschen zugänglich sind.
Hier finden Sie Informationen und
Auflistungen von Stadtbahn-, U-Bahn- und Bushaltestellen, die für gehbehinderte Menschen zugänglich sind.
Hier finden Sie eine Auflistung von allen
niederflurgerecht ausgebauten Bushaltestellen in Herne, die für gehbehinderte Menschen zugänglich sind.
Bitte nutzen Sie unser
Kontaktformular für Fragen, Anregungen und Beschwerden.
Wer in seiner Mobilität eingeschränkt ist, für den kann auch die Benutzung von Bus und Bahn schwierig sein. Kleine und große Barrieren, die von den anderen Benutzern gar nicht wahrgenommen werden, machen die Fahrt mühselig oder gar unmöglich. Die Unternehmen Bogestra, DSW21, HCR und Vestische beschäftigen sich bereits seit einiger Zeit mit dem Thema, was man beispielsweise daran sieht, dass nur noch so genannte "Niederflurbusse" (absenkbare Busse) angeschafft werden. Nicht immer sind schnelle Lösungen für eingeschränkte Kunden möglich, die Unternehmen der KÖR bemühen sich aber, den Service, die Fahrzeug- und Anlagentechnik, und die Haltestellengestaltung in Abstimmung mit Vertretern der Behindertenorganisationen und Städte weiterzuentwickeln.
Durch diese Informationen wollen wir Ihnen aber heute schon dabei helfen, Ihre Fahrt mit Bus und Bahn so gut wie möglich zu planen. Getrennt nach Unternehmen können Sie sich etwa darüber informieren, ob Ihre Haltestelle auch mit dem Rollstuhl erreichbar ist. Diese Informationen werden zurzeit noch ergänzt. Fragen Sie deshalb im Zweifelsfall bei den Unternehmen selbst nach, indem Sie das
Kontaktformular nutzen.
Fahrzeugausstattung
Die Stadtbahnwagen und Niederflurstraßenbahnen bieten an jeder Tür Stellflächen für einen Rollstuhl oder Rollator. Bei den Bussen befinden sich die Stellflächen an der 2. Tür. In der Nähe der Türen sind Sitzplätze durch ein Piktogramm gekennzeichnet. Diese Plätze sind vor allem für Schwerbehinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen vorgesehen (dazu gehören auch werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern).
Die Niederflurbusse - das sind mittlerweile die meisten der in der KÖR eingesetzten Busse - können an den Haltestellen abgesenkt werden, um die Einstiegshöhe zu verringern. Zusätzlich sind einige Busse mit einer durch den Fahrer zu bedienenden Rampe mit einer Länge von 0,80 m und einer Breite von 1,00 m ausgestattet, um die Resthöhe zwischen Haltestellenfläche und Fahrzeugboden überwinden zu können. Die Tragfähigkeit der Rampe beträgt 350 kg.
Bei den Bussen gilt für alle Kunden der Vordereinstieg. Rollstuhlfahrer und Kunden mit Rollator geben dem Fahrer bei Annäherung bitte ein Handzeichen, damit die 2. Tür für sie zum Einstieg geöffnet wird. Bei neueren Bussen finden Sie dazu neben der 2. Tür eine Taste mit dem Rollstuhlpiktogramm.
Ihren Ausstiegswunsch können Sie dem Fahrer über den Haltewunschtaster mit Rollstuhlpiktogramm an den Stellplätzen / Behindertensitzplätzen bei den Schienenfahrzeugen übermitteln.
Schwerbehinderte
Das örtliche Versorgungsamt stellt Schwerbehinderten auf Antrag die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel frei. Hierzu ist jährlich oder halbjährlich vom Versorgungsamt eine Wertmarke zu erwerben. Der Preis der Wertmarke ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Berechtigung wird vom Versorgungsamt festgestellt. Weitere Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis sowie die Möglichkeit zur Antragstellung über das Internet gibt es unter
www.elsa.nrw.de.
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