Die Busse und Bahnen von DSW21 sowie alle ober- und unterirdischen Haltestellen in Dortmund dürfen ab dem 24. November nur noch von Personen genutzt werden, die geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Test vorweisen können (3G-Regel). Dabei dürfen die vorgezeigten Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden, die PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. So genannte Selbsttests werden nicht akzeptiert. DSW21 setzt damit das vergangene Woche vom Bundestag verabschiedete Infektionsschutzgesetz um. Dies gilt zunächst bis zum 19. März 2022.
„Wie viele andere Unternehmen in der Branche auch, haben wir im Vorfeld auf die Herausforderungen bei der 3G-Kontrolle im ÖPNV hingewiesen. Aber natürlich werden wir die gesetzlichen Regelungen jetzt bestmöglich umsetzen. Dazu stehen wir bereits im Austausch mit den Dortmunder Ordnungsbehörden“, sagt DSW21-Verkehrsvorstand Hubert Jung und fügt an: „Wir empfehlen unseren Fahrgästen außerdem ausdrücklich, FFP2-Masken anstelle der weiterhin vorgeschriebenen medizinischen Masken zu tragen. Dadurch schützen sie nicht nur andere, sondern auch sich selbst. Das ist eine zusätzliche wirksame Maßnahme.“
Kein erhöhtes Infektionsrisiko im ÖPNV
In diesem Zusammenhang betont Jung ein weiteres Mal, dass in Bussen und Bahnen mit den bekannten Schutzmaßnahmen grundsätzlich kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Zahlreiche nationale und internationale Studien belegen dies eindeutig (siehe auch https://www.besserweiter.de/wissenschaftsticker-bus-und-bahn.html ). Im Hinblick auf die derzeitigen Rahmenbedingungen im ÖPNV – Maskenpflicht, kurze Reisezeiten, regelmäßiges Lüften an den Haltestellen – teilt auch das Robert-Koch-Institut diese Einschätzung.
Kontrollen überall und jederzeit möglich
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Verkehrsunternehmen wie DSW21 die Einhaltung der 3G-Regeln in den Fahrzeugen stichprobenartig kontrollieren. Dies werden die Dortmunder Stadtwerke, wie bei der Kontrolle der Fahrausweise und der Maskenpflicht, im Rahmen der Möglichkeiten konsequent umsetzen. Ab Mittwoch ist mit entsprechenden Kontrollen überall und jederzeit im Dortmunder Liniennetz zu rechnen.
Fahrgäste müssen dann neben gültigen Fahrtickets auch stets einen Geimpft- oder Genesen-Nachweis mit sich führen. Diese Nachweise werden als Original-Dokumente oder als digitales Zertifikat in der CovPass-App akzeptiert. Alternativ ist ein gültiger Corona-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen. Wer die erforderlichen Dokumente nicht vorzeigen kann, wird von DSW21 aus dem Fahrzeug bzw. aus der Haltestelle verwiesen. Das Verhängen eines Bußgeldes obliegt ausschließlich den Ordnungsbehörden. Gemeinsame Kontrollen befinden sich bereits in der Planung.
Kinder und Jugendliche zeigen Schüler*innen-Ausweis vor
Grundsätzlich ausgenommen von der 3G-Vorzeigepflicht sind Kinder unter sechs Jahren. Bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen reicht das Vorzeigen eines Schüler*innen-Ausweises, weil in den Schulen regelmäßig getestet wird. Gleiches gilt für Berufsschüler*innen. Weitere Ausnahmen sind im Gesetz nicht vorgesehen.
DSW21 wird die Hinweise zur neuen 3G-Regelung schnellstmöglich auf allen zur Verfügung stehenden Kanälen der Fahrgastinformation einspielen. Das Verkehrsunternehmen appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Fahrgäste, sich konsequent an die neuen Vorgaben zu halten und somit sich selbst und andere zu schützen.
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