Änderung im Gesetz lockert Maskenpflicht in Bussen und Bahnen – Seit 12. Juni OP-Maske wieder erlaubt

Seit Samstag, den 12. Juni, dürfen in NRW alle Fahrgäste in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen auch wieder eine OP-Maske tragen. Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken wurde mit der CoronaSchVO vom 12. Juni aufgehoben.

Da die Entscheidung zur Änderung der Maskenpflicht am Freitagabend ohne jegliche Vorankündigung getroffen wurde, konnte DSW21 am Wochenende noch nicht alle Maßnahmen der Fahrgastinformation wie Durchsagen, Aushänge etc. aktualisieren. Dies wird aber kurzfristig nachgeholt.

DSW21 bedankt sich bei seinen Fahrgästen für die große Disziplin beim Thema Masken und appelliert daran, sich selbst und andere weiterhin durch das konsequente Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 zu schützen. Alltagsmasken sind weiterhin nicht erlaubt.

CoronaSchVO vom 12. Juni (§ 5 Abs. 3 Nr. 1)

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-06-11_coronaschvo_ab_12.06.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf