Mitnahme-Verbot von E-Tretrollern in Bussen und Stadtbahnen ab 1. März

Neue Regelung in mehreren Städten wegen Sicherheitsrisiken – Aktuelle Gutachten liefern neue Erkenntnisse – Mitnahme von Pedelecs bleibt erlaubt.

1. Allgemeines Statement zum Mitnahmeverbot von E-Tretrollern

DSW21 hat sich die Entscheidung für das Mitnahmeverbot von E-Tretrollern, das seit dem 1. März 2024 in allen Bussen und Stadtbahnen in Dortmund gilt, nicht leicht gemacht. Die Sicherheit von unseren Fahrgästen steht jedoch über allem. Grund für das Verbot ist der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung. Daher ist diese Entscheidung alternativlos.

Mit dem Mitnahme-Verbot folgt DSW21 einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – siehe auch https://www.vdv.de/presse.aspx?id=b81e8640-f652-456a-ba55-818b8f872a1f&mode=detail&coriander=V3_e2f41854-19c9-9bcc-8f86-7f23174f376a.

Vorfälle und Gutachten – DSW21 bittet um Verständnis

Das Mitnahme-Verbot ist begründet durch gravierende Vorfälle im europäischen Ausland sowie mehrere aktuelle Gutachten. Die grundsätzliche Einschätzung der Expert*innen in der Nahverkehrs-Branche zu diesem Thema ist eindeutig. Viele andere Verkehrsunternehmen haben das Mitnahme-Verbot daher bereits ebenfalls umgesetzt oder dies angekündigt.

Wenn die Entscheidung im Einzelfall zu individuellen Nachteilen führt, bedauert DSW21 dies außerordentlich, bittet jedoch nachdrücklich um Verständnis: Ernstzunehmende Sicherheitsrisiken im Linienbetrieb müssen nach bestem Wissen und Gewissen ausgeschlossen werden. Dazu kann es auch keine zwei Meinungen geben. Niemand möchte im Wissen um eklatante Gefahren in Busse oder Stadtbahnen einsteigen. Nicht zuletzt ist DSW21 bei der Beförderung von Personen im ÖPNV auch laut gesetzlicher Regelungen vor allem dem Schutz von Personen (Fahrgäste und Fahrpersonal) verpflichtet.

Appell an Hersteller

DSW21 wünscht sich, dass die zuständigen Stellen gemeinsam mit den Herstellern von E-Tretrollern zeitnah entsprechende Sicherheitsstandards definieren und umsetzen, so dass eine Mitnahme in den Bussen und Stadtbahnen wieder möglich wird. Grundsätzlich können sie eine sinnvolle und klimafreundliche Ergänzung zum ÖPNV darstellen.

Nicht betroffen vom Verbot sind gemäß der erwähnten Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.

2. Technische Details zum Mitnahme-Verbot

DSW21 hat sich intensiv mit dem Thema befasst und nach dem brandschutztechnischen Gutachten der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH (STUVAtec) im Auftrag der Hamburger Hochbahn auch ein eigenes, auf Dortmunder Verhältnisse zugeschnittenes Gutachten beim TÜV Süd beauftragt. Parallel dazu haben sich die Expert*innen von DSW21 mit vielen Fachleuten anderer Verkehrsunternehmen ausgetauscht.

Das Ergebnis beider Gutachten ist eindeutig: Es bestehen eklatante Sicherheitsrisiken bei der Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Stadtbahnen.

Unzureichende Sicherheitsanforderungen

Ein wichtiger Punkt dabei: Die E-Tretroller unterliegen anders als etwa Pedelecs nicht der wichtigen Sicherheitsnorm DIN EN 50604-1.

Die Gutachter schreiben dazu: „Mit der DIN EN 50604-1 wird ein einheitlicher Sicherheitsstandard und in der Folge eine Erhöhung des Sicherheitsniveaus angestrebt, um werkseitige Fehlproduktionen, minderwertige Batteriefertigungen und die daraus resultierende potenzielle Gefahr für den Endverbraucher durch Brände zu minimieren. Brandereignisse, die dennoch auftreten, sind oftmals auf die falsche Handhabung, unsachgemäße Ladevorgänge, manipulative Eingriffe (z. B. Tuning) oder fehlerhaften Umgang bei der Abstellung zurückzuführen. E-Tretroller fallen hingegen nicht in den Anwendungsbereich der DIN EN 50604-1. Stattdessen wird bisher nach der seit 2019 gültigen eKFV (Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr) mit Bezug auf die Batterien für E-Tretroller lediglich gefordert, dass diese den Sicherheitsanforderungen des Kapitels 4.2.3 der DIN EN 15194 von 2018 entsprechen (Überladeschutz). Sämtliche anderen Anforderungen, die die DIN 15194 unter anderem für Pedelecs formuliert (z. B. Hammerschlagprüfung), werden – mit Ausnahme des Schutzes vor Manipulation – an die E-Tretroller demnach nicht gestellt.“

Heißt also: An die E-Tretroller werden bislang nur unzureichende Sicherheitsanforderungen gestellt.

Keine Betriebserlaubnis für den Innenbereich

Die E-Tretroller haben zwar eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Diese bezieht sich jedoch auf die Teilnahme am Straßenverkehr und somit auf einen Betrieb im Außenbereich. Die ABE bezieht sich hingegen nicht auf den Transport in Bussen und Stadtbahnen. Dabei hat dieser Innenbereich nachvollziehbar besonders hohe Anforderungen an den Brandschutz und die Entfluchtung.

Dieser Zusammenhang ist entscheidend. Denn: Die Bahnen von DSW21 sind so gebaut, dass sie normativ nicht in Vollbrand geraten können. Die Brandgefährdung im Fahrzeug und auch außerhalb in den unterirdischen Anlagen ist somit derart minimiert, dass eine sichere Beförderung durchführbar ist. Zusätzliche, nicht genau definierte Zündinitiale (wie etwa beim Akku-Brand eines E-Tretrollers) und die damit verbundene Energiefreisetzung sind in diesem Zusammenhang in keiner Weise akzeptabel und auch nicht zulässig.

Das Risiko bei der Mitnahme von E-Tretrollern besteht ferner nicht nur aus der Brandgefahr, sondern auch aus der starken Rauchgasentwicklung, die schon in kleinen Dosen und kürzester Zeit eine gesundheitsgefährdende Wirkung haben kann. Hinzu kommt die Problematik, dass die E-Tretroller in den Fahrzeugen häufig an den Sondernutzungsflächen im Türbereich platziert werden. Dabei versperren sie dann Fluchtwege bei einer etwaigen Evakuierung.