Im Rahmen dieser weltweiten Aktion werden am Abend des 25. November viele Gebäude in orangefarbenem Licht erstrahlen. Und auch in Dortmund leuchten in diesem Jahr wieder markante Gebäude wie etwa die Hauptverwaltung von DEW21 auf, um im Rahmen des Aktionstages der UN auf Gewaltverbrechen gegen Frauen aufmerksam zu machen und sich für ihre Rechte stark zu machen. DSW21 beteiligt sich in Zusammenarbeit mit dem Zonta Club Dortmund mit zwei thematisch beklebten Bussen und einer Bahn, Infoscreen-Spots und Plakaten an der Aktion und unterstützt mit seiner Reichweite aktiv dieses wichtige Thema und die aktuelle Kampagne.
Für DSW21-Arbeitsdirektor Harald Kraus ist die Unterstützung von »Orange your city« eine Selbstverständlichkeit: „Als kommunales Unternehmen sehen wir uns als Teil der Zivilgesellschaft und haben den Anspruch, uns bei wichtigen gesellschaftlichen Themen klar zu positionieren. Wir nehmen dabei auch Themen auf, die nicht so stark im Fokus der Wahrnehmung stehen. Unsere Busse und Bahnen und die damit verbundene Reichweite sind dafür ideal, denn sie sind in der ganzen Stadt unterwegs.“
Der Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen ist nur ein Thema, dass dem Unternehmen am Herzen liegt, ergänzt die Diversity-Beauftragte Kristen Fronz: „Wir fördern Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern seit vielen Jahren. Dazu gehört auch die Stärkung der Rechte von Frauen. Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung und die nehmen wir auch mit Überzeugung wahr.“
Hintergrund: »ZONTA Says No-Kampagne«
Im Zentrum der diesjährigen deutschen »ZONTA Says NO«-Kampagne steht die Forderung einer staatlichen Koordinierungsstelle, um jeglicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Deutschland wirksam entgegenzutreten. Es geht um die koordinierte Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dieses Abkommen des Europarats - zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen - ist das weltweit umfassendste, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.
Seit dem 1. Februar 2018 ist die Istanbul Konvention in Deutschland geltendes Recht. Die erfolgreiche Umsetzung der Konvention macht ein Gesamtkonzept erforderlich, das kontinuierlich überprüft und kontrolliert wird. Dafür fehlen in Deutschland bislang jedoch die Strukturen. Artikel 7 und 10 der Istanbul-Konvention fordern eine Koordinierungsstelle, die das Ineinandergreifen aller Maßnahmen sicherstellt – von Prävention und Schutz über die gesundheitliche Betreuung der Betroffenen bis zur Strafverfolgung.
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