Ab Montag rollen die Schulbusse (E-Wagen) wie gewohnt aus dem Depot. Allein in Dortmund sind 50 zusätzliche Busse als E-Wagen zu zahlreichen weiterführenden Schulen unterwegs und legen dabei morgens und mittags 100 Fahrten zurück. Besonders verstärkt werden die Linien u.a. zu den Schulzentren im Raum Hörde, in Asseln, Brünninghausen, Renninghausen (Hombruchsfeld), Aplerbeck, Nette, Kirchlinde (Auf dem Bockenfelde) und zur Rudolf-Steiner-Schule in Brünninghausen.
Änderungen möglich
DSW21 wird die Situation im Schulverkehr wie immer genau beobachten und da, wo es möglich ist, auf geänderte Nachfragen und Rückmeldungen der Schulen reagieren. In den ersten Wochen des neuen Schuljahres sind aus diesem Grund auch kurzfristige Änderungen möglich. Wir empfehlen deshalb, die stets aktuelle elektronische Fahrplanauskunft für die Verbindungsauskunft zur nutzen.
Fahrpläne und Fahrplanauskunft
Selbstverständlich können die E-Wagen und Taktverstärkungen nicht nur von Schülerinnen und Schülern, sondern von allen Fahrgästen genutzt werden. Die Abfahrtszeiten sind z.T. nicht den Fahrplanaushängen an den Haltestellen, aber in der Fahrplanauskunft oder in der DSW21- und VRR-App zu finden.
Fahrplanauskünfte und Hilfestellungen gibt es zudem unter den kostenlosen Telefonnummern 0800 3 504030 (Sprachcomputer) und 0800 6 504030 (Servicenummer).
Rotes Dreieck und Warnblinklicht
Laut Straßenverkehrsordnung darf an Bussen, die mit eingeschalteter Warnblinkanlage an Haltestellen stehen, nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. An über 40 Haltepunkten, die gegenüber von Schulen liegen und die mit einem rotes Dreieck gekennzeichnet sind, wird dies an Schultagen zwischen 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr so gehandhabt, um die Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.
Sobald der Bus bei der Anfahrt der Haltestelle das Warnblinklicht einschaltet, darf er von Autos nicht mehr überholt werden. Steht der Bus, dürfen Autos nur mit Schrittgeschwindigkeit an der Haltestelle vorbeifahren. Dies gilt auch für entgegenkommende Fahrzeuge, sofern die Fahrbahnen nicht durch Grünstreifen oder ähnliche Abgrenzungen deutlich voneinander getrennt sind.