FAQ - Fragen und Antworten
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Mitnahme-Verbot von E-Tretrollern in Bussen und Stadtbahnen seit 1. März 2024
Wie in mehreren anderen Städten ist die Mitnahme von E-Tretrollern auch in den Bussen und Stadtbahnen von DSW21 seit dem 1. März 2024 verboten. Hintergrund sind aktuelle Erkenntnisse des Fachausschusses der Betriebsleiter im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zu den möglichen Gefahren durch Akku-Brände bei E-Tretrollern. Die dabei entstehende Rauchgas-Entwicklung stellt in den Nahverkehrs-Fahrzeugen ein ernstzunehmendes Risiko dar.
Gutachten liefern neue Erkenntnisse
Nach mehreren Vorfällen mit brennenden E-Tretrollern im europäischen Ausland ist der VDV-Betriebsausschuss zu einer grundsätzlichen Neubewertung der Roller gelangt. Diese Einschätzung basiert im Wesentlichen auf einem Gutachten der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH (STUVAtec) sowie einem brandschutztechnischen Gutachten für die Fahrzeuge im Nahverkehr: Demnach können brennende Lithium-Ionen-Akkus explosionsartig Energie und Brandgase freisetzen, die schon in kleinen Dosen eine gesundheitsgefährdende Wirkung haben. Da sich derartige Brandereignisse nicht durch etwaige Vorwarnsignale ankündigen, sondern ganz plötzlich entstehen, ist von einer potenziellen Gefährdung für die Fahrgäste auszugehen.
Mitnahme von Pedelecs weiter erlaubt
Ausgenommen vom neuen Verbot sind hingegen Pedelecs, da deren Akkus deutlich höhere Sicherheitsstandards aufweisen. Anders als die E-Tretroller unterliegen sie der verpflichtenden Norm DIN EN 50604-1, die zahlreiche Prüfungen im Hinblick auf die Akku-Sicherheit vorschreibt. Bei einer entsprechenden Entwicklung der Sicherheitsstandards im Bereich der E-Tretroller ist eine Mitnahme in Bussen und Stadtbahnen zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich denkbar
Wer trotz des Verbots einen E-Tretroller in Bussen oder Stadtbahnen von DSW21 mitführt, wird des Fahrzeuges verwiesen.
Das umfangreiche Statement von DSW21 zum E-Tretroller-Verbot finden Sie hier.
Das AnrufSammelTaxi (AST) ist ein ergänzendes Verkehrsangebot zum Fahrplan von DSW21. Es verkehrt nach Fahrplan dann, wenn der Fahrtwunsch spätestens 45 Minuten vor der Abfahrt in der AST-Zentrale angemeldet wurde.
Bei der Anmeldung nennen Sie bitte:
- Ihren Namen,
- die Abfahrtszeit,
- die Abfahrtshaltestelle,
- das Fahrtziel,
- die Anzahl der Personen und
- große Gepäckstücke
Die Telefonnummer der AST-Zentrale lautet: 0231.955-4100
Allgemeine Tarif-Bestimmungen
Für jede Fahrt und für jeden Fahrgast wird ein besonderes Ticket benötigt. Dieses wird zu Beginn der Fahrt durch den Fahrer verkauft. Die AST-Tickets sind nicht übertragbar und berechtigen nicht zu Fahrtunterbrechungen. Jeder Fahrgast mit einem gültigen AST-Ticket kann maximal drei Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr unentgeltlich mitnehmen.
Für den Raum Dortmund benötigen Sie ein Ticket der Preisstufe 1. Der Vollzahlerpreis beträgt 3,50 € pro Fahrt.
Ermäßigter Tarif
Der ermäßigte Tarif gilt für
- Inhaber von VRR-Zeitfahrausweisen
- Inhaber von SemesterTickets
- Kinder von 6 bis 15 Jahren
- Inhaber von NRW-Ferientickets
Jede weitere mitfahrende Person zahlt den vollen Fahrpreis. Schwerbehinderte mit Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung im VRR sowie deren Begleitperson zahlen ebenfalls den ermäßigten Fahrpreis.
Der ermäßigte Ticket-Preis für die Preisstufe 1 im Raum Dortmund beträgt 2,70 €.
Besondere Bestimmungen für große Gepäckstücke
Die kostenlose Beförderung von Gepäck entfällt für ein Gepäckstück, das einen Sitzplatz einnimmt. Hierfür ist ein ermäßigter Fahrpreis zu entrichten. Fahrräder und Tiere werden im AST-Verkehr nicht befördert. Ausgenommen sind Blindenführhunde in Begleitung der berechtigten Personen.
Allgemeine Hinweise zur AST-Nutzung
Einsteigen können Sie an allen mit dem AST-Logo gekennzeichneten Haltestellen. Bitte begeben Sie sich immer rechtzeitig zur Abfahrtstelle. Fahrten werden von örtlichen Taxi-Unternehmen durchgeführt. Die Fahrzeuge sind mit dem AST Symbol an der Frontscheibe gekennzeichnet. Wenn Sie als erster Fahrgast einsteigen, achten Sie bitte darauf, dass der Taxameter erst bei der Abfahrt eingeschaltet wird. Steigen Sie als letzter Fahrgast aus, bestätigen Sie bitte das durch den Fahrer vorgelegte Formular erst nach dem Eintrag des Taxameter-Endstandes. Bitte leisten Sie in keinem Fall eine Blankounterschrift!
Gegenstände, die in den Fahrzeugen vergessen wurden, werden von unserem Fahrpersonal
bei den jeweiligen Betriebshöfen abgegeben. Teilen Sie uns mit, wo Sie wann etwas verloren oder gefunden haben.
Stadtbahnlinien U43 und U44
Rufnummer: 0231.955-4145
Erreichbarkeit: Mo. - Fr. 07:30 - 15:30 Uhr
Alle übrigen Stadtbahnlinien
Rufnummer: 0231.955-4744
Erreichbarkeit: Mo. - Fr. 07:30 - 15:30 Uhr
Bus
Standort Dortmund
Rufnummer: 0231.955-4468
Erreichbarkeit: Mo. - Fr. 08:30 - 14:30 Uhr
Standort Castrop-Rauxel
Rufnummer: 02305.161110
Erreichbarkeit: Mo. - Do. 08:00 - 14:30 Uhr
Fr. 08:00 - 14:00 Uhr
Nach 20 Uhr halten die Busse von DSW21 zum Aussteigen auch zwischen den Haltestellen, wenn Sie dem Fahrer Ihren Wunsch vorher mitteilen und es die Verkehrssituation zulässt.
Dieser Service gilt nicht für die NachtExpress-Linien von DSW21.
Wenn Sie eine gültige Fahrkarte haben, können Sie einen oder mehrere Hunde jederzeit kostenlos mitnehmen. Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert und sind stets an der Leine zu führen. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
Diese Regelung gilt im gesamten VRR.
Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung kostenlos mit Bussen und Bahnen.
Unter 15 Jahren gilt der ermäßigte Kinder-Tarif, danach der Erwachsenen-Tarif.
Diese Regelung ist im gesamten VRR gültig.
Eine Übersicht über alle Fahrpreise finden Sie hier.
Aktuelle Information: Bitte beachten Sie, dass es aktuell Änderungen in den Fahrplänen der NachtExpresse gibt.
Unsere 17 NachtExpress-Linien bringen Nachtschwärmer täglich preiswert und bequem nach Hause.
Die Linien finden Sie in der Fahrplanauskunft oder in dem im KundenCenter erhältlichen Fahrplan.
Für Fahrten mit dem NachtExpress gelten außer des KurzstreckenTickets die üblichen VRR-Fahrkarten.
Hier finden Sie alle NE-Linien zum Download.
Wer die Grenzen des VRR mit dem Nahverkehr verlässt, der fährt günstig mit einem NRW-Ticket.
NRW-Tickets gelten in Bus, Bahn und Zügen des Nahverkehrs (2. Klasse).
An DSW21-Ticketautomaten können Sie folgende Tickets erwerben:
- SchöneFahrtTicket (Erwachsener oder Kind)
- SchönerTagTicket bis zu 5 Personen
- FahrradTagesTicket NRW
- SchönesWochenendeTicket bis zu 5 Personen
- EinfachWeiterTicket (Erwachsener oder Kind)
Die aufgelisteten Tickets sind bis auf das SchöneWochenendeTicket auch im DSW21-TicketShop und in der DSW21-App zu erwerben.
Das EinfachWeiterTicket ist für Anschlussfahrten in allen Verkehrsmitteln zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV), dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gültig.
Das SchokoTicket is für Schüler unter 25 Jahren in der Preisstufe D gültig.
Es ermöglicht dem Besitzer beliebig oft im gewählten Tarifgebiet zu fahren - rund um die Uhr und im ganzen Jahr.
Beim ersten Kauf des SchokoTickets müssen alle Schüler eine Bestätigung ihrer Schule im KundenCenter ihres Verkehrsunternehmens vorzeigen. Ab dem 16. Lebensjahr muss der Berechtigungsnachweis für das SchokoTicket jährlich neu vorgelegt werden.
Da das SchokoTicket nicht übertragbar ist, sollte immer ein amtlicher Lichtbildausweis oder Schülerausweis mitgeführt werden. Alle Informationen zum Ticket erhalten Sie hier.
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen Sitzplatz, das solidarische Prinzip hat sich bewährt.
Bitte überlassen Sie Ihren Platz der Person, die ihn nötiger hat als Sie. Dies betrifft vor allem Mobilitätseingschränkte und schwangere Personen.
Ein Teil der DSW21-Busse und Bahnen besitzt Videoschutzanlagen.
Die Kameras tragen durch ihre abschreckende Wirkung auf mögliche Täter zur Sicherheit von Fahrgästen und Fahrer*innen bei. Falls es trotzdem einmal zu Übergriffen auf Fahrgäste oder Fahrer kommt, kann den Ermittlungsbehörden mit der permanent stattfindenden Aufzeichnung gerichtsverwertbares Material zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird eine Ergreifung des Täters wesentlich erleichtert.
Dies gilt natürlich auch für Sachbeschädigung und Vandalismus, deren Kosten letztendlich alle Kunden mittragen müssen. Nicht zuletzt hilft die Videoaufzeichung auch bei der Rekonstruktion von Fahrgastunfällen im, bzw. vor dem Fahrzeug. Fahrzeuge, in denen eine Videoaufzeichnung stattfindet, sind durch ein entsprechendes Symbol gekennzeichnet.
DSW21 hält besondere Angebote bereit, die allen Kund*innen die Fahrt mit Bus und Bahn erleichtern, insbesondere aber den Mobilitätseingeschränkten wertvolle Hilfestellungen bieten. Niederflurbusse und -bahnen ohne Treppen, ebenerdige Einstiege, Aufzuganlagen und vieles mehr. Mehr Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie hier.
Grundsätzlich ist die Mitnahme eines Fahrrades oder eines sog. Pedelec oder E-Bikes nur möglich, wenn es die Betriebssituation, bzw. die Platzsituation im Fahrzeug, zulässt.
Im Schienenpersonennahverkehr (DB, Regio Bahn, ...) ist die Mitnahme dabei nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen (z.B. Mehrzweckabteile) erlaubt. Eine Mitnahme ist ganztägig möglich.
Mitnahme in Dortmund
In Stadtbahnen und Bussen in Dortmund können Fahrräder wochentags von 9.00 Uhr bis Betriebsschluss und samstags, sonntags und feiertags ganztägig mitgenommen werden.
Pro Fahrrad ist hierfür je ein FahrradTicket zu lösen. Wer sein Rad mehrmals am Tag in NRW mitnehmen möchte, kann das FahrradTagesTicket NRW lösen, das zur ganztägigen Fahrradmitnahme in allen Fahrzeugen im NRW Nahverkehr berechtigt.
Beim Ticket2000, BärenTicket, YoungTicketPLUS und FirmenTicket ist die Fahrradmitnahme im Geltungsbereich bereits enthalten.
Mitnahme einer Person plus Fahrrad
Wird eine Person auf dem eigenen Ticket (z.B. Ticket2000 an einem Samstag) mitgenommen und besitzt diese ebenfalls ein Fahrrad, ist für dieses Fahrrad der Kauf eines FahrradTickets nötig. Wenn die Person über den Geltungsbereich hinaus durch den Kauf eines FahrradTickets mitgenommen wird und ein Fahrrad bei sich führt, muss pro Person und pro Fahrrad ein Ticket für eine Fahrt gezogen werden (demnach zwei FahrradTickets).
Hier gelangen Sie zur Ticketübersicht.
Mitnahme bei anderen Verkehrsunternehmen
Die Regelungen zur Fahrradmitnahme bei anderen Verkehrsunternehmen im VRR finden Sie auf den jeweiligen Internetauftritten. Hier finden Sie eine Übersicht der Verkehrsunternehmen.
Unser Anspruch ist es, dass alle Linien Sie pünktlich an Ihr Ziel bringen. Das gelingt leider nicht immer, sei es zum Beispiel durch Stau, Falschparker oder Betriebsstörungen an Fahrzeugen und Betriebsanlagen. Sie können dann unter bestimmten Voraussetzungen die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen.
Die Mobilitätsgarantie NRW können Sie ab einer Abfahrtsverspätung von 20 Minuten und mehr oder wenn der Zug komplett ausfällt nutzen. Ausgenommen sind Verspätungen und Ausfälle aufgrund von Streiks, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen oder Verspätungen, die während der Fahrt auftreten.
Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Sie haben dann die Möglichkeit auf den Fernverkehr (IC, EC, ICE) umzusteigen bzw. ein Taxi oder ein Sharing-Angebot für Ihre Fahrt zu nutzen.
Höhe der Erstattung
In der Zeit von 5 bis 20 Uhr bekommen Sie bis zu 30 € pro Person, in den Abend- und Nachtstunden von 20 bis 5 Uhr bis zu 60 € erstattet. Bei den Fernverkehrstickets erhalten Sie mit der Mobilitätsgarantie NRW die entstandenen Kosten vollumfänglich zurückerstattet.
Weitere Informationen zur Mobilitätsgarantie NRW finden Sie unter www.mobil.nrw.
So machen Sie Ihren Anspruch geltend
Laden Sie sich den nachfolgenden Erstattungsantrag herunter und senden Sie diesen innerhalb von 14 Tagen per Post an uns oder geben Sie den Antrag persönlich in einem unserer KundenCenter ab.
Die Elektronische Fahrplanauskunft (EFA) des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr bietet einen schnellen Zugriff auf Fahrverbindungen, Abfahrtszeiten und den zugehörigen Fahrpreis (Nahverkehr). Neben den Soll-Fahrplandaten können für einen Großteil der Linien Ist-Daten (Echtzeitdaten) ermittelt werden, sodass eine Live-Information zur aktuellen Verkehrssituation angezeigt bzw. eine Verspätung prognostiziert werden kann.
Nutzung der Fahrplanauskunft
Geben Sie für eine gewünsche Verbindung in der Leiste einfach Ihren Startort und Ihr Ziel ein und bestätigen Sie die Eingabe. Über die DSW21-App können Sie Verbindungen auch ganz leicht mobil abrufen.
Wo finde ich die Aushangfahrpläne?
Aushangfahrpläne werden Ihnen individuell für Ihre Verbindungen angezeigt. Nachdem Sie eine Verbindung angefordert haben, erscheint auf der rechten Seite unter der Karte die zur Verbindung passenden Aushangfahrpläne. Mit einem Klick auf den Link öffnet sich ein neues Fenster. Suchen Sie sich hier die Wunschlinie aus und klicken auf „Anfordern“. Es erscheint ein Fenster, in dem Sie den Plan als PDF nun öffnen und bei Bedarf auch speichern können.
Wo finde ich die Haltestellenumgebungspläne?
Haltestellenumgebungspläne erhalten Sie individuell für Ihre Suchanfragen in der EFA. Nachdem Sie eine Verbindung angefordert haben, erscheinen die einzelnen Fahrten. Nach dem Öffnen einer Verbindung, werden die Details zu den Bahnhöfen oder Haltestellen angezeigt. Rechts daneben sehen Sie zwei bis drei Symbole. Die interaktive Karte ermöglicht Ihnen das Scrollen und Zoomen in der Karte.
Beim Klicken auf das Haltestellensymbol öffnet sich der statische Umgebungsplan der jeweiligen Haltestelle. Sie müssen also nicht mehr getrennt von Ihrer Suche die Halltestellenpläne aufsuchen, sondern erhalten pro eingegebene Fahrt automatisch den Haltestellenumgebungsplan mitgeliefert.
Wie kann ich meine Verbindung ausdrucken?
Nachdem Sie Ihre Verbindung angefordert haben, erscheint rechts neben den individuellen Fahrten, direkt unter der Karte, ein Dialogfenster mit der Überschrift „Drucken“. Setzen Sie einen Haken bei den Verbindungen, die Sie ausdrucken möchten. Anschließend wählen Sie zwischen den Befehlen „Fahrtauswahl als Übersicht drucken“ und „Fahrtauswahl mit Details drucken“. Im Anschluss öffnet sich ein PDF.
Egal ob Sie eine weitere Person mitnehmen, oder 1. Klasse fahren möchten, mit dem ZusatzTicket sind Sie zusätzlich mobil.
Das ZusatzTicket kann nur in Verbindung mit einem bereits gültigen Ticket verwendet werden. Grundsätzlich gilt: Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen benötigt man jeweils ein ZusatzTicket.
Leistungen
- Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen (außer SchokoTicket, YoungTicketPLUS und SemesterTicket)
- Erweiterung des Geltungsbereichs einer Zeitkarte auf die Preisstufe D
- Mitnahme von Personen in erweiterte Geltungsbereiche
- Ticket2000: Erweiterung auf Preisstufe D montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen (sowie 24.12. und 31.12)
Kaufen
Das ZusatzTicket gibt es an den Fahrausweisautomaten, in den DSW21-KundenCentern, in den Vertriebstellen, im Online Ticketshop, in der DSW21-App sowie beim Fahrerverkauf.
Viele Tickets beinhalten die Möglichkeit, Personen mitzunehmen:
Ticket1000 und FirmenTicket
Ticket1000-Besitzer können ab 19 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen ganztägig bis zu drei Kinder unter 15 Jahren in ihrer Preisstufe mitnehmen.
FirmenTicket-Besitzer können ab 19 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen ganztägig bis zu einen Erwachsenen und drei Kinder unter 15 Jahren in ihrer Preisstufe mitnehmen.
Ticket2000
Ticket2000-Besitzer können werktags nach 19 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztägig sogar in der Preisstufe D eine weitere Person sowie bis zu drei Kinder unter 15 Jahren mitnehmen.
meinTicket/ SozialTicket
meinTicket-Besitzer können bis zu drei Kinder unter 15 Jahren ganztägig an Wochenenden und Feiertagen, sowie ab 19 Uhr werktags in der Preisstufe A mitnehmen.
YoungTicketPLUS
YoungTicketPLUS-Besitzer können nach 19 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen ganztägig in der Preisstufe D eine weitere Person mitnehmen.
SchokoTicket
Schoko-Tickets besitzen keine Mitnahmemöglichkeit.
BärenTicket
Besitzer des BärenTickets können wochentags ab 19.00 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags in der Preisstufe D eine weitere Person sowie bis zu drei Kinder unter 15 Jahren ganztägig mitnehmen, und zwar alle in der 1. Klasse.
VRR-SemesterTicket
VRR- SemesterTicket-Besitzer können montags bis freitags ab 19.00 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im VRR-Gebiet eine weitere Person mitnehmen.
Einzel-, 4er-, HappyHour-, 7-Tage- und 10erTicket
Bei den genannten Tickets ist keine Personenmitnahme möglich.
24- und 48-StundenTicket
Mit dem 24- und 48-StundenTicket können bis zu 5 Personen zusammen Bus und Bahn fahren, der Preis richtet sich je nach Personenanzahl.
Für Streuartikelanfragen für Veranstaltungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Katharina Grage unter der Adresse k.grage@dsw21.de