Alle Garantien auf einem Blick

Wir geben Ihnen eine Mobilitäts-, Anschluss- und Pünktlichkeitsgarantie. Passt einmal etwas nicht, dann stehen wir dafür gerade.

Alle Garantien auf einem Blick

Wir geben Ihnen eine Mobilitäts-, Anschluss- und Pünktlichkeitsgarantie. Passt einmal etwas nicht, dann stehen wir dafür gerade.

Mobilitätsgarantie

Unser Anspruch ist es, dass alle Linien Sie pünktlich an Ihr Ziel bringen. Das gelingt leider nicht immer, sei es zum Beispiel durch Stau, Falschparker oder Betriebsstörungen an Fahrzeugen und Betriebsanlagen. Sie können dann unter bestimmten Voraussetzungen die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen.

Die Mobilitätsgarantie NRW kommt zum Tragen wenn es zu einer Abfahrtsverspätung von 20 Minuten und mehr kommt oder der Zug komplett ausfällt. Ausgenommen sind Verspätungen und Ausfälle aufgrund von Streiks, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen, außerdem Verspätungen, die während der Fahrt auftreten.

Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Sie haben dann die Möglichkeit, auf den Fernverkehr (IC, EC, ICE) umzusteigen bzw. ein Taxi oder ein Sharing-Angebot für Ihre Fahrt zu nutzen.

Für die Erstattung einfach den Antrag auf Mobilitätsgarantie ausfüllen und innerhalb von 14 Tagen mit dem Ticket bzw. der Ticketkopie einer Fahrkarte und der Taxiquittung bzw. dem benutzten IC-/EC-/ICE-Ticket an das zuständige Verkehrsunternehmen senden oder im KundenCenter abgeben. Wird der Anspruch akzeptiert, so erhalten Fahrgäste das Geld per Banküberweisung vom Verkehrsunternehmen zurück.

Höhe der Erstattung

In der Zeit von 5 bis 20 Uhr bekommen Sie bis zu 30 € pro Person, in den Abend- und Nachtstunden von 20 bis 5 Uhr bis zu 60 € erstattet. Bei den Fernverkehrstickets erhalten Sie mit der Mobilitätsgarantie NRW die entstandenen Kosten vollumfänglich zurückerstattet.

Weitere Informationen zur Mobilitätsgarantie NRW finden Sie unter www.mobil.nrw.

So machen Sie Ihren Anspruch geltend

Im Informationsflyer finden Sie Details zur Erstattung und nähere Infos, wann Sie die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen können.

Digitaler Erstattungsantrag

Sie können einen Erstattungsantrag auch digital über das Online-Tool von mobil.nrw stellen. Um einen Erstattungsantrag über das Online-Tool zu stellen, müssen Sie lediglich das entsprechende Formular auf der Website ausfüllen. Sie werden dabei durch den gesamten Prozess geführt.

Zum digitalen Erstattungsantrag

Anschlussgarantie

Bei der Anschlussgarantie werden einzelne, speziell genannte Anschlussverbindungen sichergestellt, die im Fahrplan mit dem Symbol der Anschlussgarantie gekennzeichnet sind. Sollte ein so gekennzeichneter Anschluss dennoch einmal nicht klappen, bestellt Ihnen das Fahrpersonal ein Taxi zum Umsteigepunkt. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig an den Fahrer oder die Fahrerin.

Das Taxi bringt Sie auf Kosten von DSW21 bis zur Zielhaltestelle Ihrer Anschlusslinie. Sie müssen nicht in Vorleistung treten, sondern dem*der Taxifahrer*in lediglich die Fahrt quittieren. Sollten Sie sich trotz der Buchung durch DSW21 ein eigenes Taxi bestellen, geschieht dies in Eigenleistung, da DSW21 das bestellte Taxi bezahlen muss, auch wenn der Fahrgast es nicht nutzt. 

Streikmaßnahmen, langfristige Baumaßnahmen und höhere Gewalt

Die Anschlussgarantie gilt nicht, wenn die Verspätung aufgrund von Streikmaßnahmen, langfristigen Baumaßnahmen oder höherer Gewalt entsteht. Aktuelle Fahrzeiten können Sie der Fahrplanauskunft entnehmen. Wir bitten um Verständnis.

Pünktlichkeitsversprechen

Über die garantierten Erstattungsregelungen hinaus bieten wir Ihren mit dem Pünktlichkeitsversprechen einen zusätzlichen, freiwilligen Service.

Erreichen Sie mit Bus oder Bahn Ihr Ziel mehr als 10 Minuten zu spät, so können Sie das Pünktlichkeitsversprechen in Anspruch nehmen.

Sie erhalten den Preis eines EinzelTickets der Preisstufe A erstattet. Voraussetzung ist die Nutzung eines VRR-Tickets für die beanstandete Fahrt, egal ob EinzelTicket, 4erTicket oder Zeitkarte.

Anspruch geltend machen

Hat das Fahrzeug Ihre Zielhaltestelle mehr als 10 Minuten später als in der Fahrplanauskunft angegeben erreicht, so melden Sie diese Verspätung innerhalb von drei Werktagen über das Internetportal.

Alternativ können Sie den Fall auch über die Servicenummer 0800 6 504030 (kostenlos aus allen deutschen Netzen) oder persönlich in einem unserer KundenCenter melden.

Für die Abholung Ihrer Erstattung haben Sie ab Meldedatum drei Monate Zeit. Sie erhalten diese in einem unserer KundenCenter. Legen Sie hierzu das für die beanstandete Fahrt genutzte VRR-Ticket sowie ggf. einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) vor. Tickets von anderen Verbünden und Ferntickets der Deutschen Bahn AG sind von der Erstattung ausgeschlossen. Erstattungen ohne Ticket sind nicht möglich.